Die Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IfSG ist alle 2 Jahre Pflicht für alle Mitarbeiter im Lebensmittelbereich. Verantwortlich ist der Arbeitgeber, nicht der Mitarbeiter. Sie kann online in ca. 15 Minuten absolviert werden und kostet bei Gesundheitszeugnis24 14,90 € – das Zertifikat kommt sofort per E-Mail.
Die Erstbelehrung nach §43 IfSG ist einmalig – aber wer im Lebensmittelbereich arbeitet, kennt das alle 2 Jahre wiederkehrende Thema: die Folgebelehrung. Was steckt dahinter, wer ist zuständig und warum ist Online heute die beste Lösung?
Die Folgebelehrung ist die regelmäßige Auffrischung der Infektionsschutzbelehrung, die bei der Erstbelehrung vor Arbeitsantritt abgeleistet wird. Der Gesetzgeber schreibt sie vor, weil:
Die 2-Jahres-Frist beginnt mit dem Datum der letzten Belehrung – also entweder der Erstbelehrung oder der letzten Folgebelehrung.
Die Pflicht liegt eindeutig beim Arbeitgeber. §43 Abs. 4 IfSG besagt, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter im Lebensmittelbereich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre belehren muss. Diese Pflicht kann an einen autorisierten Anbieter weitergegeben werden, die Verantwortung verbleibt jedoch beim Betrieb.
Ja. §43 IfSG schreibt nicht vor, dass die Belehrung persönlich vor Ort stattfinden muss. Entscheidend ist, dass sie durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt durchgeführt wird. Gesundheitszeugnis24 (MVZ Laim GmbH) erfüllt genau diese Voraussetzung. Das ausgestellte Zertifikat ist deutschlandweit anerkannt und bei Kontrollen vorlegbar.
Wird die 2-Jahres-Frist überschritten, handelt der Arbeitgeber ordnungswidrig. Bei einer Lebensmittelkontrolle kann dies zu:
Besonders riskant: Wenn es in einem Betrieb zu einem Infektionsausbruch kommt und dabei auffällt, dass die Belehrungspflicht vernachlässigt wurde.
In 15 Minuten erledigt. Für Einzelpersonen und Teams. Zertifikat sofort per E-Mail.
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