Folgebelehrung nach §43 IfSG: Warum alle 2 Jahre und wie es heute schnell geht

🗓 Aktualisiert: 7. Mai 2026 ⏱ 4 Min. Lesezeit ✍️ MVZ Laim GmbH, München
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Die Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IfSG ist alle 2 Jahre Pflicht für alle Mitarbeiter im Lebensmittelbereich. Verantwortlich ist der Arbeitgeber, nicht der Mitarbeiter. Sie kann online in ca. 15 Minuten absolviert werden und kostet bei Gesundheitszeugnis24 14,90 € – das Zertifikat kommt sofort per E-Mail.

Die Erstbelehrung nach §43 IfSG ist einmalig – aber wer im Lebensmittelbereich arbeitet, kennt das alle 2 Jahre wiederkehrende Thema: die Folgebelehrung. Was steckt dahinter, wer ist zuständig und warum ist Online heute die beste Lösung?

📋 Das Wichtigste in Kürze §43 Abs. 4 IfSG verpflichtet Arbeitgeber dazu, Mitarbeiter im Lebensmittelbereich alle 2 Jahre erneut zu belehren. Die Folgebelehrung kann online absolviert werden – in ca. 15 Minuten.

Was ist die Folgebelehrung und warum gibt es sie?

Die Folgebelehrung ist die regelmäßige Auffrischung der Infektionsschutzbelehrung, die bei der Erstbelehrung vor Arbeitsantritt abgeleistet wird. Der Gesetzgeber schreibt sie vor, weil:

Die 2-Jahres-Frist beginnt mit dem Datum der letzten Belehrung – also entweder der Erstbelehrung oder der letzten Folgebelehrung.

Wer ist für die Folgebelehrung verantwortlich?

Die Pflicht liegt eindeutig beim Arbeitgeber. §43 Abs. 4 IfSG besagt, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter im Lebensmittelbereich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre belehren muss. Diese Pflicht kann an einen autorisierten Anbieter weitergegeben werden, die Verantwortung verbleibt jedoch beim Betrieb.

Online vs. Gesundheitsamt: Was ist besser?

🏛 Gesundheitsamt

  • Meist günstiger oder kostenlos
  • Wartezeiten: oft Wochen
  • Fester Termin nötig
  • Persönliches Erscheinen erforderlich
  • Nicht immer außerhalb Bürozeiten

💻 Online (z. B. Gesundheitszeugnis24)

  • Sofort verfügbar, 24/7
  • In 15 Minuten abgeschlossen
  • Kein Termin, kein Weg
  • Zertifikat sofort per E-Mail
  • Sammelbestellung für Teams möglich

Gilt die Online-Folgebelehrung rechtlich?

Ja. §43 IfSG schreibt nicht vor, dass die Belehrung persönlich vor Ort stattfinden muss. Entscheidend ist, dass sie durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt durchgeführt wird. Gesundheitszeugnis24 (MVZ Laim GmbH) erfüllt genau diese Voraussetzung. Das ausgestellte Zertifikat ist deutschlandweit anerkannt und bei Kontrollen vorlegbar.

Was passiert, wenn die Folgebelehrung zu spät kommt?

Wird die 2-Jahres-Frist überschritten, handelt der Arbeitgeber ordnungswidrig. Bei einer Lebensmittelkontrolle kann dies zu:

Besonders riskant: Wenn es in einem Betrieb zu einem Infektionsausbruch kommt und dabei auffällt, dass die Belehrungspflicht vernachlässigt wurde.

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Häufige Fragen zur Folgebelehrung

Muss ich genau nach 2 Jahren erneut belehren – oder gibt es Spielraum?
Das Gesetz sagt "alle zwei Jahre". In der Praxis wird bei Kontrollen auf das Datum der letzten Belehrung geschaut. Ein kleiner Puffer von wenigen Wochen ist tolerierbar, sollte aber nicht zur Regel werden.
Brauche ich für die Folgebelehrung meinen Personalausweis?
Bei der Online-Folgebelehrung über Gesundheitszeugnis24 ist eine Identifizierung erforderlich, damit das ausgestellte Zertifikat korrekt auf Ihren Namen ausgestellt wird.
Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Folgebelehrung auf dem Zertifikat?
Das Zertifikat weist aus, ob es sich um eine Erst- oder Folgebelehrung handelt und wann sie stattfand. Arbeitgeber müssen beide Arten aufbewahren.