Arbeitgeber im Lebensmittelbereich müssen Erstbelehrungen ihrer Mitarbeiter einfordern und aufbewahren sowie alle 2 Jahre eine Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IfSG durchführen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 € nach §73 IfSG. Online-Sammelbestellungen ermöglichen schnelle, dokumentierte Belehrungen für ganze Teams.
Als Arbeitgeber in der Gastronomie, im Lebensmitteleinzelhandel oder in der Gemeinschaftsverpflegung tragen Sie die rechtliche Verantwortung dafür, dass Ihre Mitarbeiter korrekt belehrt sind. Ein Fehler kann bei der nächsten Kontrolle teuer werden.
Das Infektionsschutzgesetz unterscheidet klar zwischen den Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern:
| Pflicht | Wer? | Wann? |
|---|---|---|
| Erstbelehrung absolvieren | Arbeitnehmer | Vor Arbeitsantritt |
| Bescheinigung vorlegen | Arbeitnehmer | Vor Arbeitsantritt |
| Erstbelehrung einfordern & aufbewahren | Arbeitgeber | Bei Einstellung |
| Folgebelehrung durchführen/beauftragen | Arbeitgeber | Alle 2 Jahre |
| Folgebelehrung dokumentieren | Arbeitgeber | Nach jeder Folgebelehrung |
| Nachweise verfügbar halten | Arbeitgeber | Dauerhaft |
§73 IfSG stuft Verstöße gegen §43 IfSG als Ordnungswidrigkeiten ein. Die Bußgeldrahmen sind erheblich:
Bei Lebensmittelkontrollen prüfen Veterinärämter regelmäßig, ob alle relevanten Mitarbeiter eine gültige Belehrung vorweisen können und ob die Folgebelehrungen dokumentiert sind.
Kein Mitarbeiter darf im Lebensmittelbereich tätig werden, bevor er eine gültige Erstbelehrung nach §43 Abs. 1 IfSG vorgelegt hat. Kopie aufbewahren.
Notieren Sie für jeden Mitarbeiter, wann die Erstbelehrung stattfand und welcher Arzt oder welches Gesundheitsamt die Bescheinigung ausgestellt hat.
Spätestens alle 2 Jahre muss jeder Mitarbeiter im Lebensmittelbereich erneut belehrt werden. Online-Plattformen wie Gesundheitszeugnis24 machen das ohne Terminaufwand möglich.
Alle Nachweise müssen im Betrieb verfügbar sein und auf Anfrage der Behörde vorgelegt werden können – auch bei mobilen Tätigkeiten als beglaubigte Kopie.
Anstatt jeden Mitarbeiter einzeln zum Gesundheitsamt zu schicken (Wartezeiten, Terminabsagen, Ausfallstunden), können Sie die Belehrungen für Ihr gesamtes Team bequem online buchen. Das spart Zeit und Geld – und Sie haben alle Zertifikate zentral per E-Mail.
Erstbelehrung und Folgebelehrung in 15 Minuten. Zertifikate sofort per E-Mail. Sammelbestellung für mehrere Mitarbeiter möglich.
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