Gesundheitszeugnis Pflicht: Was Arbeitgeber in der Gastronomie wissen müssen

🗓 Aktualisiert: 7. Mai 2026 ⏱ 5 Min. Lesezeit ✍️ MVZ Laim GmbH, München
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Arbeitgeber im Lebensmittelbereich müssen Erstbelehrungen ihrer Mitarbeiter einfordern und aufbewahren sowie alle 2 Jahre eine Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IfSG durchführen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 € nach §73 IfSG. Online-Sammelbestellungen ermöglichen schnelle, dokumentierte Belehrungen für ganze Teams.

Als Arbeitgeber in der Gastronomie, im Lebensmitteleinzelhandel oder in der Gemeinschaftsverpflegung tragen Sie die rechtliche Verantwortung dafür, dass Ihre Mitarbeiter korrekt belehrt sind. Ein Fehler kann bei der nächsten Kontrolle teuer werden.

📋 Das Wichtigste für Arbeitgeber Erstbelehrung = Pflicht des Arbeitnehmers vor Arbeitsantritt. Folgebelehrung alle 2 Jahre = Pflicht des Arbeitgebers. Dokumentation und Aufbewahrung: ebenfalls Ihre Pflicht.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber nach §43 IfSG?

Das Infektionsschutzgesetz unterscheidet klar zwischen den Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern:

PflichtWer?Wann?
Erstbelehrung absolvierenArbeitnehmerVor Arbeitsantritt
Bescheinigung vorlegenArbeitnehmerVor Arbeitsantritt
Erstbelehrung einfordern & aufbewahrenArbeitgeberBei Einstellung
Folgebelehrung durchführen/beauftragenArbeitgeberAlle 2 Jahre
Folgebelehrung dokumentierenArbeitgeberNach jeder Folgebelehrung
Nachweise verfügbar haltenArbeitgeberDauerhaft

Was droht bei Verstößen?

§73 IfSG stuft Verstöße gegen §43 IfSG als Ordnungswidrigkeiten ein. Die Bußgeldrahmen sind erheblich:

⚠️ Bußgelder nach §73 IfSG Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden. In schweren Fällen oder bei Vorsatz sind höhere Strafen möglich. Zusätzlich drohen Betriebsschließungen und Schadensersatzforderungen bei Infektionsausbrüchen.

Bei Lebensmittelkontrollen prüfen Veterinärämter regelmäßig, ob alle relevanten Mitarbeiter eine gültige Belehrung vorweisen können und ob die Folgebelehrungen dokumentiert sind.

So erfüllen Sie Ihre Pflicht als Arbeitgeber – Schritt für Schritt

1

Neue Mitarbeiter: Bescheinigung vor Arbeitsantritt einfordern

Kein Mitarbeiter darf im Lebensmittelbereich tätig werden, bevor er eine gültige Erstbelehrung nach §43 Abs. 1 IfSG vorgelegt hat. Kopie aufbewahren.

2

Datum der Erstbelehrung dokumentieren

Notieren Sie für jeden Mitarbeiter, wann die Erstbelehrung stattfand und welcher Arzt oder welches Gesundheitsamt die Bescheinigung ausgestellt hat.

3

Folgebelehrung rechtzeitig organisieren

Spätestens alle 2 Jahre muss jeder Mitarbeiter im Lebensmittelbereich erneut belehrt werden. Online-Plattformen wie Gesundheitszeugnis24 machen das ohne Terminaufwand möglich.

4

Dokumentation am Betriebsort aufbewahren

Alle Nachweise müssen im Betrieb verfügbar sein und auf Anfrage der Behörde vorgelegt werden können – auch bei mobilen Tätigkeiten als beglaubigte Kopie.

Tipp: Online-Lösung für Teams

Anstatt jeden Mitarbeiter einzeln zum Gesundheitsamt zu schicken (Wartezeiten, Terminabsagen, Ausfallstunden), können Sie die Belehrungen für Ihr gesamtes Team bequem online buchen. Das spart Zeit und Geld – und Sie haben alle Zertifikate zentral per E-Mail.

Gesundheitszeugnisse für Ihr Team – einfach & online

Erstbelehrung und Folgebelehrung in 15 Minuten. Zertifikate sofort per E-Mail. Sammelbestellung für mehrere Mitarbeiter möglich.

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Häufige Fragen von Arbeitgebern

Muss ich als Arbeitgeber auch selbst eine Belehrung haben?
Wenn Sie selbst Tätigkeiten ausüben, die unter §42 Abs. 1 IfSG fallen, ja. §43 Abs. 6 IfSG stellt selbstständig Tätige und Arbeitgeber, die selbst mitarbeiten, Arbeitnehmern gleich.
Was gilt bei saisonalen oder Aushilfs-Mitarbeitern?
Auch Aushilfen, Minijobber und Saisonkräfte müssen vor Tätigkeitsbeginn eine gültige Erstbelehrung vorweisen. Die 2-Jahres-Pflicht gilt ab dem Zeitpunkt der Erstbelehrung, unabhängig vom Beschäftigungsumfang.
Kann ich die Folgebelehrung an einen Dienstleister auslagern?
Ja. Sie dürfen die Durchführung der Folgebelehrung an einen autorisierten Anbieter beauftragen. Die Dokumentationspflicht verbleibt beim Arbeitgeber.
Wie viele Zertifikate kann ich auf einmal bestellen?
Über Gesundheitszeugnis24 ist eine Sammelbestellung für mehrere Mitarbeiter möglich. Sie erhalten eine Gesamtrechnung und die Zugänge werden direkt an die jeweiligen Mitarbeiter weitergeleitet.