Ja – ein Gesundheitszeugnis nach §43 IfSG ist online ohne Termin möglich und vollständig rechtsgültig, wenn ein vom Gesundheitsamt beauftragter Arzt die Belehrung durchführt. Bei Gesundheitszeugnis24 (MVZ Laim GmbH) dauert es ca. 15 Minuten, kostet ab 14,90 € und das Zertifikat ist deutschlandweit anerkannt.
Früher: Termin beim Gesundheitsamt buchen, Wochen warten, persönlich hinfahren, Formulare ausfüllen. Heute: Gesundheitszeugnis am Handy machen – in der Mittagspause, abends auf dem Sofa oder direkt am Vortag vor dem neuen Job. Hier erfährst du, wie das geht und ob es wirklich legal ist.
Gesundheitsämter sind regional unterschiedlich aufgestellt. In vielen Städten sind Termine für die Infektionsschutzbelehrung nach §43 IfSG:
Wer kurzfristig eine Stelle antritt oder als Arbeitgeber schnell einen neuen Mitarbeiter einsetzen möchte, hat mit dem Amt oft ein Problem.
Ja – wenn es richtig gemacht ist. §43 IfSG schreibt vor, dass die Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt werden muss. Es gibt keine Vorschrift, dass das persönlich vor Ort passieren muss.
Gesundheitszeugnis24 wird betrieben durch die MVZ Laim GmbH mit Sitz in München. Die ausstellenden Ärzte sind nach §43 IfSG autorisiert. Das ausgestellte Zertifikat ist ein rechtsgültiges Dokument, das deutschlandweit bei jedem Arbeitgeber und jeder Behörde vorgelegt werden kann.
Erstbelehrung (22,90 €) oder Folgebelehrung (14,90 €) wählen und sicher online bezahlen – per Karte, PayPal, SEPA und weiteren Methoden.
Kurze Ausweis-Verifizierung, damit dein Name korrekt auf dem Zertifikat erscheint. Personalausweis oder Reisepass bereithalten.
Das Schulungsmaterial durcharbeiten – Texte, Audio, Video. Inhalte: Hygieneregeln, Tätigkeitsverbote, Infektionskrankheiten nach §42/43 IfSG.
Ein paar Verständnisfragen beantworten – kein Stress, kein Durchfallen. Der Test stellt sicher, dass die Belehrungsinhalte angekommen sind.
Das personalisierte Zertifikat wird automatisch erstellt und sofort per E-Mail zugesendet. Ausdrucken oder digital vorlegen – beides gilt.
Kein Termin, keine Wartezeit. Erstbelehrung oder Folgebelehrung – du entscheidest.
Ausgestellt durch MVZ Laim GmbH · §43 IfSG · Deutschlandweit anerkannt