Gesundheitszeugnis: Wie lange ist es gültig?

🗓 Aktualisiert: 7. Mai 2026 ⏱ 4 Min. Lesezeit ✍️ MVZ Laim GmbH, München
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Die Erstbelehrung nach §43 IfSG ist zeitlich unbegrenzt gültig und muss nur einmal im Leben absolviert werden. Arbeitgeber sind jedoch gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter im Lebensmittelbereich alle 2 Jahre erneut zu belehren (Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IfSG). Bundesweit anerkannt.

Viele Arbeitnehmer in der Gastronomie und im Lebensmittelbereich fragen sich: Muss ich das Gesundheitszeugnis irgendwann erneuern – und wenn ja, wann? Die Antwort hängt davon ab, ob es sich um eine Erstbelehrung oder Folgebelehrung handelt.

🎯 Kurzfassung Die Erstbelehrung nach §43 IfSG ist zeitlich unbegrenzt gültig. Die gesetzliche Pflicht zur Folgebelehrung liegt beim Arbeitgeber – alle 2 Jahre.

Was ist das Gesundheitszeugnis überhaupt?

Das Gesundheitszeugnis (offiziell: Bescheinigung nach §43 Abs. 1 IfSG) ist eine Pflichtbelehrung für alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeiten. Dazu gehören:

Die Belehrung informiert über Infektionskrankheiten wie Salmonellen, Noroviren oder Hepatitis A und die entsprechenden Verhaltensregeln im Betrieb.

Gültigkeit: Erstbelehrung vs. Folgebelehrung

Art der Belehrung Wer ist zuständig? Gültigkeit
Erstbelehrung (§43 Abs. 1 IfSG) Arzt oder Gesundheitsamt Zeitlich unbegrenzt
Folgebelehrung (§43 Abs. 4 IfSG) Arbeitgeber (kann beauftragt werden) Alle 2 Jahre Pflicht

Die Erstbelehrung ist dauerhaft gültig

Das Zertifikat, das Sie nach der Erstbelehrung erhalten, verfällt nicht. Es bleibt Ihr Leben lang gültig und muss Ihrem Arbeitgeber einmalig vorgelegt werden, bevor Sie Ihre Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen. Wechseln Sie den Arbeitgeber oder den Betrieb, reicht dasselbe Zertifikat aus – solange es sich um eine Erstbelehrung handelt.

Folgebelehrung: Pflicht alle 2 Jahre

Sobald Sie im Lebensmittelbereich tätig sind, greift §43 Abs. 4 IfSG: Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie alle zwei Jahre erneut zu belehren. Diese Folgebelehrung muss dokumentiert und im Betrieb aufbewahrt werden.

⚠️ Wichtig für Arbeitgeber Wer die Folgebelehrung versäumt, riskiert ein Bußgeld bei der nächsten Lebensmittelkontrolle. Die Pflicht liegt beim Arbeitgeber, nicht beim Mitarbeiter.

Gilt das Gesundheitszeugnis deutschlandweit?

Ja. Eine Belehrung nach §43 IfSG, ausgestellt durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt, ist bundesweit gültig – unabhängig davon, in welchem Bundesland sie ausgestellt wurde. Sie müssen also kein neues Zeugnis beantragen, wenn Sie von Bayern nach Nordrhein-Westfalen umziehen.

Was passiert, wenn das Zeugnis fehlt?

Ohne gültige Erstbelehrung darf niemand eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen. §42 IfSG regelt die entsprechenden Tätigkeitsverbote. Bei Kontrollen durch das Veterinäramt oder Gesundheitsamt kann ein fehlender Nachweis zu:

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Häufige Fragen zur Gültigkeit

Ich habe mein altes Zeugnis verloren – was nun?
Ein verlorenes Gesundheitszeugnis kann leider nicht einfach wiederausgestellt werden. Sie müssen eine neue Erstbelehrung absolvieren. Das geht heute bequem online in ca. 15 Minuten.
Gilt das Zeugnis auch für andere Branchen (z. B. Pflege)?
Ja. §43 IfSG gilt für alle Personen, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommen – also auch in Pflegeeinrichtungen, Kindergärten oder Krankenhäusern.
Brauche ich als Selbstständiger auch ein Gesundheitszeugnis?
Ja. §43 Abs. 6 IfSG stellt Selbstständige, die entsprechende Tätigkeiten ausüben, Arbeitgebern gleich. Sie sind selbst für ihre Erst- und Folgebelehrung verantwortlich.
Kann ich das Zeugnis online machen lassen?
Ja. Seit der Digitalisierung des Verfahrens können von Gesundheitsämtern beauftragte Ärzte die Belehrung online durchführen und das Zertifikat ausstellen. Gesundheitszeugnis24 bietet genau das an – 24/7, ohne Termin.