Ja – die Belehrung nach §43 IfSG kann in 46 Sprachen absolviert werden, darunter Türkisch, Arabisch, Russisch, Polnisch, Rumänisch und Englisch. Das ausgestellte Zertifikat wird stets auf Deutsch ausgestellt und ist deutschlandweit gültig. Die Sprache der Belehrung beeinflusst die Rechtsgültigkeit nicht.
Die Infektionsschutzbelehrung nach §43 IfSG ist auf Deutsch – aber nicht jeder, der in der Gastronomie oder im Lebensmittelbereich arbeitet, hat Deutsch als Muttersprache. Gesundheitszeugnis24 bietet die Belehrung deshalb in 46 Sprachen an. Das Zertifikat bleibt auf Deutsch und ist überall in Deutschland gültig.
Sağlık belgesi – online 15 dakikada
شهادة صحية – متاحة الآن
Санитарная книжка – онлайн
Zaświadczenie sanitarne – online
Adeverință sanitară – online
Health certificate – online now
Zusätzlich zu den oben genannten Sprachen ist die Belehrung unter anderem auch verfügbar auf:
§43 IfSG schreibt vor, dass die belehrte Person die Inhalte verstanden haben muss. Wer eine Belehrung auf Deutsch absolviert, ohne Deutsch gut zu verstehen, erfüllt diese Anforderung nur auf dem Papier – nicht in der Praxis.
Das ist auch ein Risiko für Arbeitgeber: Bei einem Infektionsausbruch kann es relevant sein, ob der Mitarbeiter die Hygieneregeln tatsächlich kannte oder nur ein Zertifikat besaß.
Die mehrsprachige Belehrung schützt also beide Seiten – den Mitarbeiter und den Betrieb.
Viele Gastro-Betriebe, Cateringunternehmen und Lebensmittelhersteller beschäftigen Mitarbeiter aus verschiedenen Ländern. Gesundheitszeugnis24 ermöglicht es, die Belehrung für jeden Mitarbeiter in seiner Muttersprache zu absolvieren – zentral gebucht, Zertifikate kommen automatisch per E-Mail.
Wähle beim Checkout einfach deine Sprache aus – die Belehrung läuft dann komplett auf deiner Muttersprache. Das Zertifikat kommt auf Deutsch.
Jetzt starten – ab 14,90 €Ausgestellt durch MVZ Laim GmbH · §43 IfSG · Deutschlandweit anerkannt · 46 Sprachen